Erbengemeinschaften

Verwaltung für Erbengemeinschaften

Sie, als Erbe, sind durch die Gesamthandsgemeinschaft hinsichtlich der Verwaltung des Nachlasses zur gemeinsamen Verwaltung berechtigt. Bei der Betreuung einer Immobilie stellt dies hinsichtlich notwendig werdender Entscheidungen, eine mitunter komplizierte Handlungsabfolge dar.

Darüber hinaus sind für alle Mitglieder der Erbengemeinschaft nachvollziehbare Abrechnungen zu erstellen. Inhaltlich sind Sie als Erbe in der Vergangenheit oftmals kaum oder gar nicht mit Immobilienbesitz in Berührung gekommen. Wir, die Liegenschafts-Service Bahro GmbH & Co. KG, bieten Ihnen die umfassende und fachkompetente Betreuung Ihres Immobilienvermögens an.

Liegenschafts-Service Bahro - Ihr Erbe in guten Händen.

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